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Trekking e-Bike oder Trekking-Pedelec – Ein Unterschied, der keiner ist?

Trekking e-Bike, Pedelec oder S-Pedelec – kaum ein fahrbarer Untersatz erfreut sich im Moment mehr Beliebtheit unter Outdoor Freunden (sieht man mal von SUP Boards ab).

Das e-motorisierte Fahren macht nicht nur einfach Laune, es erschließt eine völlig neue Form des Unterwegsseins – sowohl für Stadt und Land. Regelmäßiges Radfahren, längere Strecken und steileres Gelände müssen jetzt auch ältere oder untrainiertere Outdoorfreunde nicht mehr abschrecken. E-City-, e-Trekking- oder e-Mountainbike, Pedelec, S-Pedelecs – die Auswahl ist mittlerweile gross und bietet für jeden ein optimal auf die Bedürfnisse zugeschnittenes Bike. Man muss es nur finden, das fängt schon mit den Begrifflichkeiten an:

Pedelecs und der Unterschied zum e-Bike

Inhaltsverzeichnis

Wer von E-Bike spricht meint in 99% der Fälle tatsächlich ein „Pedelec.

Das „Pedel Electric Cycle“ ist das Zweirad, bei dem der Fahrer immer noch selber strampelt und zusätzlich von einem Elektromotor unterstützt wird.

Fakten zum Pedelec

  • Ein Pedelec bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit ist in der StVO gleichbedeutend mit einem Fahrrad behandelt
  • E-Bike-Fahrer benötigen mindestens den Mofa-Führerschein
  • Ein Helm sollte ja beim Fahrradfahren immer getragen werden, sie sind beim E-Bike aber auf jeden Fall verpflichtend!

Pedelecs und S-Pedelecs

Im breiten Straßenbild (v.a. In der City) trifft man also hauptsächlich Pedelec-Räder an – der Hybrid unter dem Antrieb zwischen reiner Muskelkraft und e-Motor.

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Aber auch bei den Pedelcs gibt es wiederum unterschiedliche Modelle:

Pedelecs ohne Anfahrhilfe bis 25 km/h

Diese Pedelecs werden rechtlich genau wie Fahrräder eingeordnet. Man braucht also keinen speziellen Führerschein und die Benutzung unterliegt auch keinem Mindestalter. Die Beschleunigung kann es aber in sich haben, deswegen wird davon abgeraten, dass Kindern unter 14 Jahren Pedelecs fahren. Eine explizite Helmpflicht besteht hier nicht, ist aber immer angeraten.

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Auch eine besondere Versicherung (Kennzeichen) wird nicht benötigt, im Schadensfall greift – falls vorhanden – die normale private Haftpflicht.

Das Pedelec gehört ebenso auf den Radweg, wie das klassische Fahrrad.

Pedelecs mit motorisierte Anfahrhilfe bis 6 km/h (ohne Treten)

Sollte Dein Pedelec bis 25 km/h (bis max. 250 W Leistung) auch zusätzlich mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h ausgerüstet sein, gilt es in der StVO immernoch als reguläres Fahrrad und unterliegt den gleichen Rechten und Pflichten. Das heisst, die regulären Fahrradwege sind genauso zu benutzen und Vorschriften zu Helm, Führercshein und Mindestalter und Kennzeichenpflicht sind die gleichstem wie beim unmotorisierten Zweirad.

S-Pedelecs bis 45 km/h – tatsächlich bereits ein e-Bike

S-Pedelecs bis 45 km/h sind die eigentlichen e-Bikes und gelten somit juristisch als waschechte Kraftfahrzeuge (wie ein Mofa), die als allererstes ein gültiges Versicherungskennzeichen benötigen. 

Die Fahrerlaubnis der Klasse AM  und ein Mindestalter von 16 Jahren sind Grundvoraussetzungen für die Benutzung, ebenso wie das Tragen eines geeigneten Helm.

Ein echtes e-Bike ist rechtlich gesehen ein Mofa

Sobald die Beschleunigung durch etwas anderes als das Treten des Fahrers ausgelöst werden kann, gilt ein “e-Bike” rechtlich als motorisiertes Zweirad im klassischen Sinne, also als „Mofa“. Aber auch hier unterscheiden sich Modelle, in erster Linie in ihrer Höchstgeschwindigkeit

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Trekking e-Bikes bis 20 km/h

  • Gelten rechtlich als Leichtmofas. Wer nach 31.3.1965 geboren wurde und sonst keine Fahrerlaubnis besitzt, der benötigt zumindest den Mofa-Führerschein.
  • Ein Kennzeichen ist Pflicht. Durch E-Bikes verursachte Schäden werden NICHT durch eine private Haftpflicht gedeckt.
  • Radwege dürfen auch nur genutz werden, wenn dies explizit durch das Zusatzzeichen „E-Bike frei“ ausgewiesen sind.
  • Es besteht keine Helmpflicht.
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Trekking e-Bikes bis 25 km/h

  • Sind juristisch Mofas, hier gilt allerdings Helmpflicht!

Trekking e-Bike bis 45 km/h

  • Die Modelle sind in der StVO bereits ein Kleinkraftrad (ähnlich einem Roller) und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. 
  • Radwege sind hier nicht mehr zu nutzen, einen Helm zu tragen ist Pflicht!

Trekking e-Bike über 45 km/h

  • Echte „Speedster“, die aber kaum auf dem Markt zu haben sind.
  • Gelten – je nach Leistung – als Leichtkrafträder für die die Führerscheinklasse A1 gilt bzw. als Motorräder der Klasse A.
  • Sie sind steuer- und versicherungspflichtig.

Unser Fazit zum S-Pedelec bzw. Trekking e-Bike

Das Mehr an Power (bei schnellen E-Bikes und S-Pedelecs  ist eine Nenndauerleistung von bis zu 500 Watt erlaubt) macht diese Zweiräder bereits juristisch zu Leichtkrafträdern, wofür eine Betriebserlaubnis (mindestens Mofa-Führerschein) und ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben sind.

Wer einen Autoführerschein sein Eigen nennt, der darf die schnelleren, hochmotorisierteren E-Bikes natürlich auch fahren. Nicht umsonst sind die e-Bikes eine echte Alternative zum Auto, und bereits sehr beliebt bei Berufspendlern, nicht nur innerhalb der Stadt.

Im Unterschied zu den anderen motorisierten Zweirädern, ist bei den schnellen S- oder Speed-Pedelec laut Definition das Treten in die Pedale immer noch Grundvorraussetzung der Fortbewegung.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat es sich nun mal eingebürgert, vom E-Bike zu sprechen, wenn man eigentlich ein Pedelec meint.

Der Einfachheit halber wollen wir das im Folgenden so beibehalten, damit auch jeder Leser versteht, von was hier die  Rede ist.

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Ein Trekking e-Bike – immer eine gute Wahl

Die gängigsten Fahrradtypen (City, Mountain, Trekking und selbst das gute alte Rennrad) sind mittlerweile e-motorisiert auf dem Markt erhältlich.

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Wer gerne sein e-Bike zu verschiedenen Gelegenheiten fahren möchte, der ist mit einem Trekking-E Bike immer gut unterwegs. Auch wenn es nicht für jeden Situation DAS optinmale Pedelec sein kann, es vereint auf sich eine gute Schnittmenge aus den Vorteilen aller anderer e-Bike-Typen.

Genau wie die unmotorisierte Variante, ist das Trekking e-Bike z.B. In der Regel etwas sportiver, als das klassische City-Bike. Auch bringt es seinem Fahrer zumeist mehr Komfort , als ein geländetauglicheres e-Mountainbike. Das Trekking e-Bike ist also ein ebenso guter Begleiter für längere Touren in wechselhaftem Gelände, also auch als „Cityflitzer“ auf Asphalt morgens zur Arbeit oder eben Mal zum Einkaufen.

Checkliste: Was sollte mein Trekking E-Bike mitbringen?

  • Ein Robuster Rahmen für längere strapaziösere Touren im Gelände
  • Ein leistungsstarker Akku, evtl. sind sogar zwei Akkus als DualBattery-System einsetzbar, was trotz zusätzlichem Gewicht die Laufleistung (bis 1000 Watt) immens steigern kann
  • Gute Bremsen, damit bei zusätzlichem Gepäcklast der Bremsweg ähnlich kurz bleibt wie ohne Gepäck. Hydraulische Bremsen bzw. Scheibenbremsen sind zu empfehlen
  • Eine entspannte Gangschaltung (mindestens 9-Gänge), um sich unterschiedlichem Terrain bequem anpassen zu können; ganz nach eigenem Fahrspaß kann diese als sportlichere Ketten- oder komfortablere Nabelschaltung daher kommen
  • Eine solide Federung (eine gefederte Gabel und eine Federsattelunterstützung) ist die Grundlage dafür, dass auch längere Strecken in guter Erinnerung bleiben.

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